Mittwoch, 21. März 2012
Neotam - das "verbesserte" Aspartam
Quelle: Gesundheitliche AufklärungIn der Europäischen Union wurde Neotam am 12.01.2010 als Süßstoff und Geschmacksverstärker, mit der E-Nummer E961, in Nahrungsmitteln zugelassen. Neotam kann und soll andere Süßstoffe wie z.B. Aspartam ersetzen, da es für die Industrie noch preiswerter als Aspartam ist. Wie es auf die Gesundheit wirkt, war noch nie relevant.
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